Allgemeine Bedingungen für Reitkurse

 

  1. Geltungsbereich

Die folgenden neuen allgemeinen Bedingungen treten per 1. Juli 2021 in Kraft und gelten für alle Arten von Reitstunden (Halbjahreskurse für Kinder und Erwachsene, Privatstunden inklusive Longenstunden sowie Halbprivatstunden) sowie Ferienlager.

 

  1. Anmeldung

Die (schriftliche) Anmeldung zu einem Reitkurs ist verbindlich.

 

  1. Kursgeld

Das jeweilige Kursgeld ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus zu begleichen (siehe Kursanmeldung).

 

  1. Verhinderung

 

4.1 Durch den Schüler

Reitstunden sind nicht übertragbar. Ein Rücktritt von einer schriftlichen Anmeldung für einen Halbjahreskurs oder ein Ferienlager ist nur bedingt möglich (siehe Annullationsbedingungen) und die Kurs kosten sind zu begleichen. Findet jedoch der verhinderte Schüler einen Nachfolger, so tritt dieser an die Stelle des ersteren. Eine einzelne verpasste Stunde eines Halbjahreskurses und Tage oder Stunden eines Ferienlagers können bei Verhinderung weder nachgeholt noch zurückerstattet werden. Dies gilt auch bei Verhinderung durch Krankheit oder Unfall.

Eine einzelne Stunde (Privat-sowie Halbprivatstunden) ist mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, andernfalls wird sie verrechnet.

 

4.2 Durch den Reitlehrer

Wird eine einzelne Stunde abgesagt, kann diese nachgeholt werden. Werden Privat- oder Halbprivatlektionen abgesagt, werden diese, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, dem Schüler lediglich nicht verrechnet. Ist der Reitlehrer verhindert und bietet eine Vertretung auf , bedarf dies keiner Voranmeldung. Muss ein Halbjahreskurs oder ein Ferienlager nach Anmeldung oder Beginn ohne Vertretung abgebrochen werden, so werden die Kosten anteilsmässig zurückerstattet. – Bei Force Majeure (höhere Gewalt) (Virus jeglicher Art, Naturgewalt, Lockdown, Krieg, Brand, Epidemie, Pandemie, usw. ……) besteht der Vertrag weiterhin, ob ihr in den Reitstall kommen dürft oder nicht. Der Reitstall Diana übernimmt keine Haftung zu solchen ausfällen.

 

Während den Schulferien des Kantons Zürich findet kein Kinderreitunterricht statt.

 

 

  1. Annullationsbedingungen

Annullation bis 3 Monate vor Kursbeginn: keine Kostenfolge

Annullation bis 2 Monate vor Kursbeginn: 50% des bestätigten Gesamtkursbetrages

Annullation bis 1 Monat vor Kursbeginn: 80% des bestätigten Gesamtkursbetrages

Annullation bei weniger als 1 Monat vor Kursbeginn: 100% des bestätigten Gesamtbetrages

 

6.Reitbekleidung

Korrekte Reitbekleidung (solides Schuhwerk mit Absatz, sowie geeignete Hosen/Reithosen) inklusive Helm ist obligatorisch. Das Tragen eines Rückenschutzes ist freiwillig.

  1. Haftung und Versicherung

Ein jeder Reitschüler hat spätestens innerhalb von fünf Tagen nach der ersten Reitstunde eine Pferdehaftpflichtversicherung mit minimalem Deckungswert von 15’000. – sFr. sowie ein Taggeld von 50. – sFr. abgeschlossen.

 

  1. Stallordnung

Die Stallordnung ist von jedem Reitschüler einzuhalten. Sie ist im Stall aufgehängt.

 

  1. Änderungen

Die Betriebsleitung kann diese Allgemeinen Bedingungen für Reitkurse jederzeit ändern. Änderungen werden dem Reitschüler auf geeignete Weise mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innert 30 Tagen ab Bekanntgabe als genehmigt.

 

 

 

 

Zürich, 1. Juli 2021 | Reitstall Diana GmbH | Kornamtsweg 25 | 8046 Zürich | Email: info(at)reitstall-diana.ch | Web: www.reitstall-diana.ch